Änderung der Energieverordnung: Kostendeckende Einspeisevergütung, Wartelistenmanagement, Stromkennzeichnung und Förderung
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme, die wir hiermit gerne wahrnehmen.
Die Senkung der KEV-Vergütungsätze für Photovoltaikanlagen aufgrund von Preissenkungen erachten wir als sinnvoll. Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass - wie bis anhin - bei den unterschiedlichen Anlagetypen (freistehend, angebaut, integriert) entsprechend angepasste Vergütungssätze gelten.
Ebenso unterstützen wir die Absicht, baureife Biomasse-, Geothermie-, Kleinwasserkraft- oder Windenergieanlagen an die Spitze der KEV-Warteliste zu setzen. Diese Projekte tragen dazu bei, die übergeordneten Produktionsziele gemäss Art. 3 EnG zu erreichen.
Im Sinne der Transparenz erachten wir es als wichtig, dass die Elektrizitätsversorger auf dem Portal www.stromkennzeichnung.ch neben den prozentualen Angaben über die Energieträger neu auch die gesamthaft gelieferte Strommenge angeben müssen.
Auch die übrigen, eher vollzugstechnischen oder redaktionellen Anpassungen der Energieverordnung begrüssen wir.
Freundliche Grüsse
Regierungsrat des Kantons Zug
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Antwort an den Bund | Dokument |