Strukturreform in der beruflichen Vorsorge – Verordnungsänderungen und neue Verordnung über Anlagestiftung
Sehr geehrter Herr Bundesrat
Sehr geehrte Frau Brosi
Mit Schreiben vom 26. November 2010 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, bis am 28. Februar 2011 zum Entwurf der Verordnungsänderungen im Rahmen der Umsetzung der von der Bundesversammlung am 19. März 2010 beschlossenen Strukturreform in der beruflichen Vorsorge (BBl 2010 2017) Stellung zu nehmen. Wir nehmen diese Gelegenheit gerne wahr. Unsere Vernehmlassung stützt sich auf ein verwaltungsinternes Mitberichtsverfahren.
Antrag:
1. Die Verordnungen seien gemäss den nachfolgenden Ausführungen rigoros zu überarbeiten.
2. Eventualiter: Die ASIP-Charta in der Fassung vom November 2008 sei analog den Swiss GAAP FER 26 Fachempfehlungen (vgl. Art. 47 Abs. 2 BW 2) als allgemeinverbindlich für alle Pensionskassen zu erklären.
Begründung siehe Download.
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Antwort an den Bund | Dokument |