Änderung des Bundesgesetzes über die Erfindungspatente
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 14. Oktober 2020 haben Sie die Kantone eingeladen, zur Änderung des Bundesgesetzes über die Erfindungspatente eine Stellungnahme einzureichen.
Grundsätzlich begrüssen wir die Stossrichtung der Revisionspunkte, welche eine Anpassung an das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) und an die Spruchpraxis des Europäischen Patentamtes (EPA) betreffend das Einheitlichkeitserfordernis in Verfahren nach Patenterteilung, die Einführung eines neuen Nichtigkeitsgrundes und die Änderung zum Teilverzicht be-inhalten. Insbesondere, dass neu auch Englisch als Sprache im Anmeldeverfahren akzeptiert wird und dass die verstärkte Zusammenarbeit auf administrativ-technischer Ebene mit Patentämtern anderer Länder und der EU stattfinden soll. Ebenfalls begrüssen wir die Anpassungen redaktioneller Art und hinsichtlich der Gliederung des Patentgesetzes.
Dennoch haben wir zwei Anträge, die wir – wie von Ihnen gewünscht – im Formular zur Erfassung der Stellungnahme aufgeführt haben.
Details siehe Downloads.
Downloads
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 22.01.2021 | |
Ausgefülltes Antwortformular | 22.01.2021 |