Vorentwurf über die Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzbuches betreffend die organisierte Suizidhilfe
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 28. Oktober 2009 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, bis 1. März 2010 zur Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (E-StGB) und des Militärstrafgesetzes (E-MStG) betreffend die organisierte Suizidhilfe Stellung zu nehmen. Wir nehmen diese Gelegenheit gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren gerne wahr.
I. Anträge
Hauptantrag:
Es sei der Variante 1 des Vernehmlassungsentwurfs vom Oktober 2009 zur Änderung des Strafgesetzbuches (E-StGB) und des Militärgesetzes (E-MStG) betreffend die organisierte Suizidhilfe zuzustimmen.
Änderungs- und Ergänzungsanträge:
1. Zu Art. 115 Abs. 2 Bst. b, c und e E-StGB und zu Art. 119 Abs. 2 Bst. b, c und e E-MStG:
Es seien die ärztlichen Kontrollen zu streichen. Stattdessen sei eine nachträgliche Kontrolle durch eine Ethikkommission und die Ernennung einer Aufsichtsbehörde auf Bundesebene vorzusehen.
2. Zu Art. 115 Abs. 2 Bst. c E-StGB und zu Art. 119 Abs. 2 Bst. c E-MStG:
Die organisierte Suizidhilfe für Personen, die nicht an einer unheilbaren Krankheit mit unmittelbar bevorstehender Todesfolge leiden, aber mit einem auf die Dauer unerträglichen Leiden ohne Besserungschancen leben müssen, sei zu gestatten.
Begründung der Anträge siehe Download.
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Antwort an den Bund | Dokument |