Anpassungen des Bundesrechts im Bereich Migration als Folge der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 12. Juli 2010 haben Sie die Kantone eingeladen, bis 15. September 2010 zu den oben erwähnten und im Rahmen der Umsetzung der Rückführungsricht-linien erforderlichen Verordnungsanpassungen Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr.
Wir stellen keine Anträge, da wir die Verordnungsänderungen in dieser Art begrüssen, insbesondere die Änderung der Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen (AsylV 1, SR 142.311) betreffend die Erhöhung der maximalen Dauer des Aufenthalts von Asyl-suchenden in den Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) von heute 60 auf 90 Tage.
Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme.
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Antwort an den Bund | Dokument |